BDA-Preis – Architektur in Brandenburg

Der BDA-Preis – Architektur in Brandenburg wurde 2004 unter der Bezeichnung „Auszeichnung guter Bauten in Brandenburg” erstmals ausgelobt und wird seitdem im vierjährigen Turnus verliehen.

1. Auslober und Durchführung

Der BDA, Bund Deutscher Architekten, Landesverband Brandenburg, lobt die Auszeichnung “ BDA Preis – Architektur in Brandenburg 2016″ aus, und führt den Wettbewerb durch. Ansprechpartner von Seiten des Auslobers ist:

Philipp Jamme
Dipl.-Ing. Architekt BDA
Rembrandtstr. 21
14467 Potsdam
Tel. 0331 – 2805350
jamme@jamme.de

2. Art des Verfahrens

Die Auszeichnung wird auf eine Bewerbung hin verliehen.

Über die Zuerkennung einer Auszeichnung entscheidet das Preisgericht, das sich aus drei freien Architekten, einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens sowie einem Fachjournalisten zusammensetzt. Eine Vorprüfung prüft die eingereichten Unterlagen auf formale Zulässigkeit und betreut die Abwicklung des Verfahrens. Vor der endgültigen Entscheidung finden Ortsbesichtigungen der aus einer Vorauswahl der Jury hervorgegangenen Objekte statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb ist nicht eingeschränkt. Dies bedeutet, dass auch Bauherren, Verbände oder Vereine, unabhängig von ihrer Nationalität, Arbeiten einreichen können. Die Bewerbung erfolgt durch Einreichung der Unterlagen.

Für die Teilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € pro eingereichter Arbeit erhoben. Die Gebühr muss mit dem Vermerk „Architektur in Brandenburg 2016“ bis zum 16.9.2016 auf folgendes Konto eingegangen sein:

Deutsche Bank
IBAN DE30 1207 0024 0309 1212 00

BIC DEUTDEDB160

4. Auslobungs- und Abgabetermine

Die geforderten Unterlagen müssen bis zum 16.9.2016 18:00 Uhr bei folgender Adresse eingegangen sein:

BDA Landesverband Brandenburg
Graf-von-Schwerin-Straße 2
14469 Potsdam
Tel. 0331 – 9792490
info@bda-brandenburg.de

5. Preisgericht

Das Preisgericht tagt am 14. / 15.10.2016.

Preisrichter

6. Auszeichnungen

Das Preisgericht vergibt mehrere (max. 10) gleichwertige Auszeichnungen.

Die Auszeichnungen werden in Form von Urkunden verliehen. Die Bauwerke werden mit einer Plakette ausgezeichnet, die am Bauwerk angebracht werden kann.

7. Bekanntgabe und Entscheidung

Die Verleihung der Auszeichnungen findet am 4.11.2016 in Form einer Veranstaltung des BDA, Landesverband Brandenburg statt. Es erfolgt hierzu eine gesonderte Einladung. Das Preisgerichtsprotokoll liegt zur Verleihung der Auszeichnungen vor. Alle eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert. Außerdem wird über den BDA-Preis 2016 eine Dokumentation erstellt.

8. Geforderte Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

9. Kennzeichnung der Arbeiten

Jede eingereichte Unterlage ist mit einer Objektbezeichnung und dem Namen des Autors und der Bauherrschaft zu versehen.

10. Objektbegehung

Während der Tagung des Preisgerichtes am 15.10.2016 haben die jeweiligen Verfasser dafür Sorge zu tragen, dass die Objekte begehbar sind. Mit den eingereichten Unterlagen ist ein Ansprechpartner zum Zwecke der Terminvereinbarung zu nennen.

11. Haftung und Veröffentlichung

Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Unterlagen haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens.

Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Veröffentlichung in einer Broschüre zum BDA-Architekturpreis 2016 und stellt die eingereichte Tafel für eine mögliche Wanderausstellung zur Verfügung.

12. Rückgabe

Die Unterlagen sollen auf schriftliche Aufforderung vom Verfasser zurückgenommen werden. Der Zeitpunkt für die Abholung wird benannt.

13. Termine